Lediger

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Ein Lediger ist nach heutigem Sprachgebrauch eine Person, die noch nie geheiratet hat. Im erweiterten Sinne bezieht sich der Ausdruck rechtlich auch auf den Stand vor einer Verpartnerung, Geschiedene oder Verwitwete werden auch als wieder ledig bezeichnet. In Österreich werden die Familienstände „ledig“, „verheiratet“, „in eingetragener Partnerschaft lebend“, „geschieden“, „aufgelöste eingetragene Partnerschaft“, „verwitwet“ und „hinterbliebene eingetragene Partnerin/hinterbliebener eingetragener Partner“ unterschieden.[1] Die Kategorie „ledig“ existiert in verschiedenen Kulturen weltweit. „Alleinstehende“ sind Personen, die in keiner Gemeinschaft leben, also auch ohne Kinder, mit Kindern wären sie „Alleinerziehende“.

Die ursprüngliche Bedeutung von „ledig“ war frei, los beispielsweise frei von Gefangenschaft, Strafe, Schuld oder einer Verpflichtung oder auch aus der Lehre entlassen.[2] In der Heraldik ist ein lediger Schild ein Schild, der mit keiner Figur belegt ist.[3]

Der Begriff „lediges Kind“ (synonym[4] zu nichtehelich geborenes Kind,[5] auch „außereheliches Kind“ oder „uneheliches Kind“ oder „nichteheliches Kind“, veraltet auch „illegitimes Kind“) bezeichnet also Kinder von Unverheirateten oder Geschiedenen oder Verwitweten. Als „ehelich“ gilt ein Kind von Geschiedenen oder Verwitweten laut Rechtslage, wenn es im Zeitraum zwischen dem 300. und 180. Tag vor der Geburt[6] gezeugt wurde.

Ein lediges Kind wurde derb umgangssprachlich pejorativ (abwertend) „Bankert“ genannt (abgeleitet von auf der Bank, nicht im Ehebett gezeugtes Kind), der zweite Wortteil besteht aus dem in Männernamen üblichen -hart, wie im Wort Bastard[7] (welches das ledige Kind eines Adeligen bezeichnet),[8] daneben existierte noch der Begriff Kegel (siehe dazu die Redewendung „mit Kind und Kegel“).

Begriff[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Personenstandsrecht sind Ledige jene Personen, die trotz Erreichens (oder Überschreitens) des Mindestheiratsalters noch nie geheiratet haben. Im Melderegister ist die Angabe ledig (LD) neben geschieden und verwitwet eine der drei Arten der Ehelosigkeit als Familienstand (in der Schweiz Zivilstand genannt).

Im kanonischen Recht bedeutet die Nichtigkeitserklärung nicht die Auflösung einer bestehenden Ehe, sondern die Feststellung, dass nach katholischem Verständnis von Anfang an keine gültige Ehe bestanden hat. Im Christentum gilt der Zölibat neben Armut und Gehorsam als ungeteilte Nachfolge Christi und Zeichen für das endzeitliche Heil. Er ist auch durch sexuelle Enthaltsamkeit geprägt. Alleinstehende sind dagegen Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner und ohne Kinder in einem Haushalt leben, unabhängig vom Familienstand. Es gehören also auch Verwitwete und Geschiedene oder beispielsweise Mönche zu den Alleinstehenden.

Rechtsstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im österreichischen Recht bestimmt die mit der Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) des Kindes betraute Person (grundsätzlich die Mutter) den Familiennamen eines dort weiterhin so bezeichneten unehelichen Kindes.[9][10] Im Erbrecht sind die nichtehelichen Kinder den ehelichen Kindern oft gleichgestellt. Durch ein Testament können die Ansprüche auch von nichtehelichen Kindern auf den halben Pflichtteil reduziert werden, wenn ein familiäres Naheverhältnis über einen längeren Zeitraum nicht bestanden hat und dieses nicht grundlos verweigert wurde.[11]

Unverheiratete zahlen in der Regel höhere Lohnsteuern als Verheiratete.

Kunst und Kultur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Kinofilmen sind Ledige und ihre sozialen Beziehungen ein eigenes Genre. Beispiele sind

Statistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Während in Deutschland und der Schweiz der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung größer ist als der der Verheirateten und in Lebenspartnerschaft Lebenden,[12][13] ist das Verhältnis in Österreich umgekehrt.[14] Dort beträgt der Anteil Verheirateter an Personen in Privathaushalten ab 15 Jahren fast 50 %, der Anteil Lediger nur gut ein Drittel.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: ledig – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Website der Republik Österreich oesterreich.gv.at
  2. Deutsches Wörterbuch.
  3. Ledig. Pierer’s Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 206. zeno.org, abgerufen am 20. Januar 2024.
  4. beispielsweise bei Website der Republik Österreich oesterreich.gv.at
  5. Verein „Dokumentation lebensgeschichtlicher Aufzeichnungen“ (Hrsg.): „Als lediges Kind geboren“: Autobiographische Erzählungen 1865–1945. Herausgegeben vom Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien. Böhlau, Wien 2008, ISBN 978-3-205-77284-2.
  6. Rechte des Vaters eines unehelichen Kindes, ei familienrechtsinfo.at
  7. Duden »Etymologie«:, Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage von Günther Drosdowski (Hrsg.) (Der Duden; Band 7), Mannheim; Wien; Zürich: Dudenverlag 1989, ISBN 3-411-20907-0, S. 66
  8. Bankert bei dwds, Wörterbuch
  9. Familie und Partnerschaft bei oesterreich gv.at
  10. Elisabeth Kern: Die Obsorge bei unehelichen Kindern. Unter besonderer Bedachtnahme auf den Fall minderjähriger Eltern. Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit 2011.
  11. Österreichisches Notariat
  12. Bevölkerung nach Familienstand. Statistisches Bundesamt, Stand 20. Juni 2023.
  13. Zivilstand. Bundesamt für Statistik, Stand 31. Dezember 2022.
  14. Familienstand. Statistik Austria, Stand 7. Dezember 2023.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]