Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“

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Das Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“, auch Konjunkturpaket I genannt, wurde am 5. November 2008 vom deutschen Bundeskabinett in Berlin verabschiedet. Als Ziel des Maßnahmenpakets wird genannt: „In Anbetracht der weltweiten Konjunkturabschwächung als Folge der ernsten Krise auf den globalen Finanzmärkten sieht die Bundesregierung es als vorrangige Aufgabe an, Wachstum und Beschäftigung auch weiterhin zu sichern.“

Es enthält im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

Zum Finanzvolumen bzw. zu dem durch das Paket gemäß Erwartung der Bundesregierung angestoßenen Finanzvolumen stellt die Presseerklärung von BMWi und BMF fest: „Die Maßnahmen der Bundesregierung fördern in den Jahren 2009 und 2010 Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von rd. 50 Milliarden Euro. Darüber hinaus gewährleisten Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung und Liquidität bei Unternehmen die Finanzierung von Investitionen im Umfang von gut 20 Milliarden Euro. Zusammen mit den vom Kabinett am 7. Oktober 2008 beschlossenen Maßnahmen werden allein in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt rund 32 Milliarden Euro aus den öffentlichen Gesamthaushalten zur Verfügung gestellt.“

Das Maßnahmenpaket wurde am 13. November 2008 von den Fraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen und als Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht.[1] Am 4. Dezember 2008 beschloss der Bundestag das Konjunkturpaket in dritter Lesung und am darauffolgenden Tag wurde es vom Bundesrat verabschiedet.

Einzelnachweise

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  1. Konjunkturpaket – SPD und Union stimmen zähneknirschend zu. In: welt.de, 13. November 2008, abgerufen am 7. April 2020.