Oberjägermeister

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Oberjägermeister, auch Obristjägermeister oder Erzjägermeister, ist die Bezeichnung für ein historisches Amt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Oberjägermeister, auch Obristjägermeister, Erzjägermeister oder Landjägermeister wurden in der höfischen Gesellschaft des deutschsprachigen Raums seit dem Mittelalter Hofbeamten bezeichnet, die für die Aufsicht über das Jagdwesen und die daran Beteiligten verantwortlich waren. Teilweise war das Amt ein erbliches Ehrenamt.[1][2][3][4]

Beispiel Königreich Hannover[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Königreich Hannover wurde das Amt des Oberjägermeisters in Form eines Hofdepartements geführt. Das Ressort beinhaltete insbesondere die Oberaufsicht über die königlichen Jagdreviere und Jagdschlösser. So leitete der Oberjägermeister alle Jagden des Königs und dessen Familienangehöriger, wann und wo immer diese es wünschten. Er hatte die Oberaufsicht über die Pflege der Jagdreviere und aller dazu zählenden Einrichtungen wie auch aller damit verbundenen Personalangelegenheiten. So sorgte er beispielsweise regelmäßig für einen hohen Tierbestand vor allem durch das Eintreiben von Wild und dessen Zufütterung, um eine weitgehend „lukrative Jagd“ zu ermöglichen.[5] Die Aufgabenbereiche im Forstwesen hoben sich jedoch von denen anderer Jägermeister ab.[5]

Zu den Aufgabenbereichen des hannoverschen Oberjägermeisters zählte die Aufsicht über das Jagdzeughaus in Linden wie auch im Tiergarten bei Kirchrode, über die Jagdreviere in der Göhrde und die Jagdschlösser in Rotenkirchen und das Jagdschloss im Saupark bei Springe. Auch die in der Regel bei den Jagdschlössern gelegenen Dienstwohnungen in den für die Jagdbediensteten gelegenen Nebengebäude unterlagen der Aufsicht des Oberjägermeisters.[5]

Die Disziplinargewalt des hannoverschen Oberjägermeisters war ähnlich der des Oberkammerherrn und beim Oberstallmeister geregelt.[5]

Bekannte Oberjägermeister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Heinrich Gottfried Scheidemantel, Karl Friedrich Häberlin: Repertorium des Teutschen Staats- und Lehnrechts: A - E, Seite 855. Weidmann, 1782 (google.com [abgerufen am 30. November 2023]).
  2. Jägermeister. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 6, Heft 3 (bearbeitet von Hans Blesken, Siegfried Reicke). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1963 (adw.uni-heidelberg.de).
  3. Die Landeserbämter und die Erbhuldigungen in Österreich ob der Enns. Ebenhöch (Heinrich Korb), Linz 1929 (landesbibliothek.at [abgerufen am 30. November 2023]).
  4. Johann Heinrich Ludwig Bergius: Policey- und Cameral-Magazin. Fünfter Band, Seite 2. Andreäische Buchhandlung Frankfurt am Main, 1770 (google.com [abgerufen am 30. November 2023]).
  5. a b c d Cornelia Roolfs: Andere Hofdepartements, in dies.: Der hannoversche Hof von 1814 bis 1866. Hofstaat und Hofgesellschaft ( = Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, Bd. 124), zugleich Dissertation 2002 an der Universität Hannover, Hannover: Hahnsche Buchhandlung und Verlag, 2005, ISBN 978-3-7752-5924-8 und ISBN 3-7752-5924-4, S. 120–127; hier: S. 123; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
  6. o. V.: Moltke, Otto-Friedrich von in der Datenbank Niedersächsische Personen (Neueingabe erforderlich) der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek in der Version vom 6. September 2017, zuletzt abgerufen am 9. Juli 2019