Parlamentarische Versammlung

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Eine parlamentarische Versammlung (PV) ist eine Versammlung der Parlamente von Mitgliedstaaten einer Internationalen Organisation. Ihre Mitglieder werden somit nicht direkt von den Bürgern gewählt, sondern indirekt über die nationalen Volksvertretungen entsandt. Dabei ist die parlamentarische Versammlung meist selbst ein Organ der jeweiligen internationalen Organisation (so etwa die Parlamentarische Versammlung des Europarates oder die Parlamentarische Versammlung der OSZE), oder aber zumindest mit der internationalen Organisation institutionalisiert verbunden (so etwa die Parlamentarische Versammlung der NATO).

Sie dienen der interparlamentarischen (legislativen) Koordination, der internationalen Zusammenarbeit, dem Kulturaustausch und der verbesserten parlamentarischen Kontrolle.

Bezeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine parlamentarische Versammlung kann auch andere Bezeichnungen haben. So wurde die PV des Europarates früher als Beratende Versammlung des Europarates bezeichnet. Die frühere Parlamentarische Versammlung der Europäischen Gemeinschaften benannte sich 1962 in Europäisches Parlament um, obwohl es sich weiterhin um eine PV handelte. Erst mit der Einführung direkter Europawahlen ab 1979 gewann es tatsächlich den Charakter eines supranationalen Parlaments.

Beispiele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sitzung der PACE in Straßburg
Logo der UNPA

Historische, verfassungsgebende PVs:

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Art und Weise der Entsendung von Abgeordneten:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. ACP-EU Joint Parliamentary Assembly