Pfarrdorf
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Ein Pfarrdorf ist laut der Bayerischen Landesbibliothek dadurch definiert, dass der Ort Sitz einer Pfarrei ist bzw. sich im Ort eine Pfarrkirche befindet. Ob diese Pfarrei noch einen eigenen Priester hat, ist dafür unerheblich. Ein Kirchdorf hingegen hat eine Kirche, die keine eigene Pfarrei besitzt, sondern nur eine Filialkirche einer anderen Pfarrei ist.
Ein Pfarrdorf ist also meist ein größeres Dorf mit einer eigenen Pfarrkirche bzw. Pfarrei.
Die Siedlungsgeographie definiert das Kirchdorf als unterste Mittelpunktsiedlung mit einer religiösen Versorgungsfunktion.[1][2]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Pfarrdorf. In: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 10, Heft 5/6 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1999, ISBN 3-7400-0986-1 (adw.uni-heidelberg.de).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- „Privilegierte Stätte“, Kirche Altenstat 1139/Bayreuth
- Pfarr- und Kirchdörfer in Gerolsbach mit topografischen Erläuterungen
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gabriele Schwarz: Allgemeine Siedlungsgeographie. Teil 1. Walter de Gruyter, Berlin 1988, ISBN 3-11-007895-3, VI. Mittelpunkts-Siedlungen. 1. Mittelpunkte in Streusiedlungsgebieten, S. 413–416, hier S. 413.
- ↑ Cay Lienau: Die Siedlungen des ländlichen Raums. 4. Auflage, Westermann Schulbuchverlag, Braunschweig 2000, ISBN 3-14-160283-2, 5 Siedlungsfunktion, Infrastruktur und sozialökonomische Struktur. 5.1 Siedlungsfunktionen. 5.1.3 Versorgungsfunktion. b) unterste Versorgungszentren, S. 99.