Plutonium(III)-bromid

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Plutonium(III)-bromid
_ Pu3+ 0 _ Br
Kristallsystem

orthorhombisch

Raumgruppe

Ccmm (Nr. 63, Stellung 2)Vorlage:Raumgruppe/63.2

Gitterparameter

a = 1262 pm
b = 409 pm
c = 910 pm[1]

Allgemeines
Name Plutonium(III)-bromid
Andere Namen

Plutoniumtribromid

Verhältnisformel PuBr3
Kurzbeschreibung

grüner Feststoff[2]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 15752-46-2
Wikidata Q2099796
Eigenschaften
Molare Masse 483,78 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

6,69 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

681 °C[2]

Siedepunkt

1463 °C[2]

Löslichkeit

leicht löslich in Wasser[3]

Gefahren- und Sicherheitshinweise

Radioaktiv
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[4]
Thermodynamische Eigenschaften
ΔHf0

−187,7 ± 1,0 kcal·mol−1[2]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Plutonium(III)-bromid ist eine chemische Verbindung bestehend aus den Elementen Plutonium und Brom. Es besitzt die Formel PuBr3 und gehört zur Stoffklasse der Bromide.

Darstellung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Plutonium(III)-bromid kann durch Reaktion von Plutonium(IV)-oxid-hydrat mit Bromwasserstoff hergestellt werden.[3]

Ebenfalls möglich ist die Darstellung durch Reaktion von Plutonium(III)-oxalat-decahydrat mit Bromwasserstoff.[3]

Eigenschaften[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Plutonium(III)-bromid bildet sehr hygroskopische blaugrüne bis smaragdgrüne Kristalle mit einem Schmelzpunkt von 681 °C. Im geschmolzenen Zustand ist es bei 683 °C grün und bernsteingelb bei 850 °C.[3] Es kristallisiert im orthorhombischen Kristallsystem in der Raumgruppe Ccmm (Raumgruppen-Nr. 63, Stellung 2)Vorlage:Raumgruppe/63.2 mit den Gitterparametern a = 1262 pm, b = 409 pm und c = 910 pm und vier Formeleinheiten pro Elementarzelle.[1] Im Kristall wird jedes Plutoniumion durch acht Bromidionen koordiniert, das Koordinationspolyeder ist ein zweifach überkapptes trigonales Prisma.

Sicherheitshinweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einstufungen nach der CLP-Verordnung liegen nicht vor, obwohl die chemische Giftigkeit bekannt ist. Wichtig sind die auf der Radioaktivität beruhenden Gefahren, sofern es sich um eine dafür relevante Stoffmenge handelt.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b W. H. Zachariasen: „Crystal Chemical Studies of the 5f-Series of Elements. I. New Structure Types“, in: Acta Crystallographica, 1948, 1, S. 265–268 (doi:10.1107/S0365110X48000703).
  2. a b c d e Gmelins Handbuch der anorganischen Chemie, System Nr. 71, Transurane, Teil C, S. 148–150.
  3. a b c d Georg Brauer (Hrsg.), unter Mitarbeit von Marianne Baudler u. a.: Handbuch der Präparativen Anorganischen Chemie. 3., umgearbeitete Auflage. Band II, Ferdinand Enke, Stuttgart 1978, ISBN 3-432-87813-3, S. 1303.
  4. Die von der Radioaktivität ausgehenden Gefahren gehören nicht zu den einzustufenden Eigenschaften nach der GHS-Kennzeichnung. In Bezug auf weitere Gefahren wurde dieser Stoff entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]