Postflagge

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Als Postflagge wird die hoheitliche Flagge eines staatlichen Postdienstleisters bezeichnet. Im Zuge der jeweiligen Postreform und Abschaffung der Briefmonopole und Öffnung der Briefbeförderungsmärkte gibt es so gut wie keine gültigen Postflaggen mehr. Flaggen privater Postunternehmen zählen nicht dazu.

Verwendung auf Schiffen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf Schiffen zeigt die Postflagge an, ob sich Post an Bord befindet. In den Zeiten, in denen die Tätigkeit der Post zu den hoheitlichen Aufgaben eines Landes gehörten, war die Postflagge ein oft der Nationalflagge ähnliches Hoheitszeichen. Die meisten Postsysteme sind heute weltweit privatisiert, so dass es keine hoheitliche Aufgabe mehr ist, sondern ein kommerzielles Unterfangen, das nicht mehr durch eine spezielle Flagge gekennzeichnet wird. Es kommt noch dazu, dass der meistfrequentierte Postweg heute die Luftfracht (Luftpost) ist. Aus diesen Gründen wird einem die Postflagge in der Seefahrt auf hoher See kaum noch begegnen.[1] Siehe auch: Postschiff.

Verschiedene Postflaggen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weltpostverein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weitere Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Schiffsbeflaggung: Postflagge auf flaggenlexikon.de

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Postflagge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien