Reem Alsalem

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Reem Alsalem (arabisch ريم السالم, DMG Rīm as-Sālim; * 1976 in Kairo) ist eine jordanische Politologin, Rechtswissenschaftlerin und Spezialistin für Menschenrechte. Sie ist eine unabhängige Beraterin für Geschlechtergerechtigkeit, Migrationsrecht und transitionale Justiz. Seit 2021 ist sie UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen.[1][2]

Alsalem erwarb 2001 einen Master in Internationalen Beziehungen an der American University in Cairo, 2003 schloss sie einen Masterstudiengang in Menschenrechte an der University of Oxford ab.[1]

Von 1999 an arbeitete Alsalem für das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR). Im Dezember 2008 war sie als Gastforscherin am Feinstein International Center der Tufts University (Massachusetts), vom Januar bis März 2009 war sie Fachbesucherin bei der Ermittlungseinheit der Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.[1] 2016 machte sie sich selbständig und ist seither als unabhängigte Beraterin tätig.[3] Auftraggeber sind vor allem UN-Organisationen, -Agenturen und -Programme wie UN Women, das Büro des UNHCR, UNICEF und IOM, aber auch NGOs, Thinktanks und Akademien. Im Januar 2023 war sie allein für den UNHCR in 13 Ländern tätig. Bei ihren Einsätzen plant, implementiert und betreut sie vor allem Schutz- und Betreuungs-Programme für Personen, die Opfer genderbasierter Gewalt wurden, überwiegend Frauen und Mädchen.[1]

Tätigkeit als UN-Sonderberichterstatterin

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Im Juli 2021 wurde Reem Alsalem als Nachfolgerin der Kroatin Dubravka Šimonović zur ehrenamtlichen UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Kinder für den UN-Menschenrechtsrat ernannt.

Kurze Zeit nach der erneuten Machtübernahme der afghanischen Taliban im August 2021 äußerte sie sich zur dortigen Menschenrechtssituation. Sie betonte die Notwendigkeit, religiöse und traditionelle Führer einzubeziehen, beispielsweise im Gespräch über eine geschlechtersensible Auslegung der Scharia. Das Völkerrecht besage jedoch eindeutig, dass Staaten die Menschenrechte unabhängig von ihren internen Gesetzen und Systemen fördern und schützen müssen. Maßnahmen mit dem Ziel, die Frauen aus dem öffentlichen Leben auszuschließen, an den Rand zu drängen, unsichtbar zu machen und ihnen ihre Grundrechte zu verweigern, seien nicht zu tolerieren.[4]

Seit 2019 erreichten das Büro der Sonderberichterstatterin zahlreiche Berichte aus Spanien, die von Anzeigen gegen Männer wegen häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch und dem Verhalten von Behörden und Gerichten berichten, die Vätern eher Glauben schenken als anzeigenden Müttern, und die ein vermeintlich ungestörtes Vater-Kind-Verhältnis oftmals höher einschätzten als die Aufklärung des Sachverhaltes. Alsalem forderte 2021 die spanische Regierung dazu auf, mehr zu tun, um Kinder vor häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen, und sicherzustellen, dass spanische Gerichte sich Frauen gegenüber unvoreingenommen verhielten und einen kinderzentrierten und geschlechtersensiblen Ansatz anwendeten.[5][6][7]

In der Diskussion über die von der Europäischen Union angemahnten sogenannten Selbstbestimmungsgesetze wies Alsalem in einem Brief an die schottische Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon[8] darauf hin, dass sie die Gefahr von Retraumatisierung, Gefährdung und Exklusion von Frauen sehe, wenn es gewalttätigen Männern, die sich als Männer identifizieren, ermöglicht wird, durch eine offizielle Personenstandsänderung erlangte Rechte zu missbrauchen. Alsalem stellte jedoch ebenso unmissverständlich klar, wie wichtig auch der Schutz von Transpersonen und nicht genderkonformen Frauen vor Gewalt ist und dass auch diese Personengruppen Schutzräume und Hilfsangebote brauchen.[9][10] Mit einem 17-seitigen Schreiben an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat sie am 13. Juni 2024 das deutsche Selbstbestimmungsgesetz kritisiert. Im Antwortschreiben des Büros für Ständige Vertretung des Auswärtigen Amtes für die UN heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland weist den Vorwurf zurück, sie werde (...) einer Reihe menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht gerecht“. Hauptmotiv sei der „Schutz der Geschlechtsidentität einer Person im Einklang mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“, heißt es weiter.[11] Das Nachrichtenportal queer.de verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Frauenrechtsorganisation Association for Women’s Rights in Development in einem offenen Brief schwere Vorwürfe gegen Alsalem erhob, die ihre Position und Macht missbrauche, „um für diskriminierende Politik gegen trans Menschen zu werben und etablierte Menschenrechtsprinzipien zu missachten“.[12]

Alsalem lebt heute in Belgien. Sie spricht Arabisch, Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch.[3]

Einzelnachweise

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  1. a b c d https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-violence-against-women/reem-alsalem abgerufen am 14. Januar 2023
  2. https://eige.europa.eu/events/eige-gender-equality-forum-2022/speakers/reem-alsalem abgerufen am 14. Januar 2023
  3. a b https://brusselsbinder.org/user/alsalem/ abgerufen am 14. Januar 2023
  4. https://www.devex.com/news/a-un-expert-s-take-on-religion-and-violence-against-women-103263 abgerufen am 15. Januar 2023
  5. https://www.europapress.es/epsocial/igualdad/noticia-onu-advierte-sistema-judicial-espanol-no-protege-ninos-padres-abusivos-20211209185241.html abgerufen am 16. Januar 2023
  6. https://www.elsaltodiario.com/violencia-machista/espana-testimonios-padres-presuntos-abusadores-tienen-mas-credibilidad-madres-denuncian-abusos abgerufen am 16. Januar 2023
  7. https://www.ohchr.org/es/2022/01/spanish-courts-must-protect-children-domestic-violence-and-sexual-abuse-say-un-experts abgerufen am 16. Januar 2023
  8. Wortlaut des Briefs auf der Website des OHCHR
  9. https://mama-arbeitet.de/feminismus/un-sonderberichterstatterin-warnt-vor-selbstbestimmungsgesetz# abgerufen am 14. Januar 2023
  10. https://womansplaceuk.org/2022/12/05/joint-letter-unsrvawg/ abgerufen am 14. Januar 2023
  11. Brief an Baerbock: UN-Sonderberichterstatterin kritisiert Selbstbestimmungsgesetz - WELT. Abgerufen am 14. August 2024.
  12. UN-Sonderberichterstatterin kritisiert Deutschland wegen SBGG. Abgerufen am 14. August 2024.