Regimentsstück

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Als Regimentsstück[1] wurde ein leichtes Feldgeschütz bezeichnet, das im Gefecht die Infanterieverbände begleitete und nicht zur Artillerie gezählt wurde.

Regimentsstücke wurden während des Dreißigjährigen Krieges durch den schwedischen König Gustav Adolf eingeführt, indem er jedem Infanterie-Regiment ständig zwei leichte Geschütze zuordnete. Die Bedienung übernahmen erstmals besonders eingeteilte Soldaten. Dadurch konnte man auf viele Büchsenmeister verzichten. Dies wurde von den anderen europäischen Armeen übernommen. Mit der Aufstellung leichter Artillerie-Batterien in der französischen Armee Napoléons verschwanden auch die Regimentsstücke in den anderen Armeen.

Die Regimentsstücke waren meist 3-Pfünder-Kanonen, selten 6-Pfünder[2]. Sie wurden durch eine Protze im meist zweispännigen Zug, gefahren vom Bock. d. h. der Fahrer saß auf der Protze, beweglich gemacht. Über kurze Strecken im Gefecht konnte es auch im Mannschaftszug bewegt werden.

Siehe auch Leichtes Infanterie-Geschütz 18

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Georg Ortenburg: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Landsknechte, Bernard & Graefe, Koblenz, 1984, ISBN 3-7637-5461-X
Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Kabinettskriege, Bernard & Graefe, Koblenz, 1986, ISBN 3-7637-5463-6

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stück war im Mittelalter und in der beginnenden Neuzeit die Benennung für ein Geschütz
  2. Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts wurde die Größe der Geschütze durch das Geschossgewicht ausgedrückt.