Sasse (Grundbesitzer)

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Als Sasse (auch Saße, Sass oder Saß) wurde im Mittelalter im hochdeutschsprachigen Raum ein Besitzer von Grund und Boden bezeichnet.[1] Davon streng zu unterscheiden ist das häufige niederdeutsche Vorkommen von Familien- und Ortsnamen wie Sasse, Saß u. ä., die sich auf die Bewohner des alten Stammesherzogtums Sachsen (heutiges Niedersachsen und verschiedene Nachbarregionen) bezieht.[2]

Begriff[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der mittelalterliche Begriff ist mit dem Verb sitzen verknüpft, vergleiche dessen Präteritum (1./3. Person Sg.) saß. Hierzu stellen sich der Sitz einer juristischen Person und der Wohn-Sitz. Der Begriff kommt heute noch z. B. in den Worten Insasse oder ansässig vor. Des Weiteren wird das Lager von Hasen als die Sasse bezeichnet.

Unterscheidungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Man unterschied Sassen je nach Besitzform in:

  • Freisassen: Besitzer eines Freiguts;
  • Landsassen: große Landeigentümer und
  • Hintersassen: Kotsassen (Kötter, Kossäten), Bauern.

Je nach der Gerichtsbarkeit, der sie unterstanden, gehörten sie zu den

  • Schriftsassen: Sie konnten nur vor den damaligen Obergerichten belangt werden. Dem Vorrecht der oberen Gerichtsbarkeit folgten auch andere Vorrechte, sodass sich mit Rang und Würde persönliche Schriftsässigkeiten entwickelten[3].

und den

  • Amtssassen: Sie hatten die Untergerichte im Amtsbezirk als 1. Instanz anzuerkennen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Sasse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, 14. Band, Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig 1889, S. 335
  2. Rita Heuser: Sasse. In: Digitales Familienwörterbuch Deutschlands (online). 15. Februar 2024. Zugriff: 29. Februar 2024.
  3. Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 18. Band, Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908, S. 42