Gespann

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Lastzug (THW-Fahrzeuge in Hamburg 2006)
Einspänner mit Hintergeschirr
Troika
Quadriga auf dem Brandenburger Tor
Fünfspänner-Jucker-Anspannung
Brauereigespann mit sechs Pferden (traditioneller Henninger-Bräu-Wagen in Frankfurt 2007)

Ein Gespann (von althochdeutsch spannan „ziehend befestigen“) bezeichnet allgemein eine Kombination aus nicht selbst angetriebenem Landfahrzeug und einem vorgespannten Zugelement (Zugtier oder Zugfahrzeug).

Anordnung von Zugtieren

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Ursprünglich bezeichnet das Wort Gespann eine Gruppe von angespannten Zugtieren vor einem Landfahrzeug (einen Wagen, Schlitten oder Ähnliches) (siehe Fahren, Equipage, Fahrsport).[1] Das Gespann kann aus mehreren sowohl hintereinander als auch nebeneinander gespannten Zugtieren gebildet werden. In der Landwirtschaft und im Transportwesen bilden zwei nebeneinander laufende Zugtiere ein Gespann, im deutschsprachigen Raum meist Pferde („Pferd und Wagen“), früher auch Kühe und Ochsen. Bei Gespannen wird nach der Anordnung der Zugtiere unterschieden. Pferdepaare werden häufig gleichbleibend zusammen eingesetzt, auch der Platz, links als Sattelpferd oder rechts als Handpferd, bleibt meistens gleich. Wenn das Paar immer gleich angespannt wird, dann müssen die Leinen nicht jedes Mal anders verschnallt werden.[2]

  • Zweispänner (2 Stangenpferde laufen nebeneinander, links das Sattelpferd, rechts das Handpferd)
  • Biga (Streitwagen, 2 Stangenpferde ziehen mit Joch an der Deichsel, 2 Leinenpaare)
  • Tandem (2 Pferde voreinander, das vordere Pferd ist das Vorderpferd, auch Vorauspferd genannt)
  • Dreispänner (3 Pferde nebeneinander, 1 Scherenpferd, zwei Außenpferde, 3 Leinenpaare)
  • Troika (russisch, 3 Pferde nebeneinander, 1 Scherenpferd, zwei Außenpferde, 4 einzelne Leinen)
  • Triga (Dreigespann, 3 Pferde nebeneinander, 2 Stangenpferde mit Joch an der Deichsel, 1 Aussenpferd an Strängen)
  • Einhorn (2 Stangenpferde, 1 Vorderpferd)
  • Verkehrtes Einhorn (1 Scherenpferd, 2 Vorderpferde)
  • Random (3 Pferde voreinander)
  • Viergespann (4 Pferde nebeneinander, 2 Stangenpferde an der Deichsel, alle Pferde ziehen an Strängen)
  • Quadriga (4 Pferde nebeneinander, 2 Stangenpferde ziehen mit Joch an der Deichsel, 2 Aussenpferde an Strängen)[3]
  • Vierspänner (2 Stangenpferde, 2 Vorderpferde)
  • Sechsspänner (2 Stangenpferde, 2 Mittelpferde an der Mitteldeichsel, 2 Vorderpferde)
  • Wildgang (2 Stangenpferde, 4 Vorderpferde)

Als Vorspann werden Pferde bezeichnet, die an besonders steilen Wegstücken zusätzlich vorgespannt werden.

Modernes Fahrzeugwesen

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Im modernen Fahrzeugwesen wurde die ursprüngliche Bedeutung des Zusammenspannens von Zugtier(en) und einer (angehängten) Last auf Landfahrzeuge übertragen (altertümlich Motorzug).[4] Hier bezeichnet Gespann (in Österreich fachlich: Kraftwagenzug) den Zusammenschluss mehrerer Fahrzeuge, von denen mindestens eines ein Zugfahrzeug ist, Beispiele:

Alternativ wird ein Gespann auch Zug genannt, insbesondere bei mehreren hintereinandergekoppelten Fahrzeugen, siehe Lastzug, Buszug. Gebräuchlicher ist die Bezeichnung im Eisenbahnwesen, siehe auch Zug (Schienenverkehr).

Einzelnachweise

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  1. Duden-Redaktion: Gespann. In: Duden online. Januar 2013, abgerufen am 25. Januar 2014: „Gespann, das […] Bedeutungen: 1. a. Gruppe der vor einen Wagen o. Ä. gespannten Zugtiere; b. Wagen mit einem Gespann […] Herkunft: zu spannen […] Plural: die Gespanne […] Beispiel: ein Gespann Pferde“. Ebenda: spannen: „Bedeutungen: […] 3. die Gurte eines Zugtieres an einem Fuhrwerk o. Ä. befestigen […] Herkunft: mittelhochdeutsch spannen, althochdeutsch spannan = (sich) dehnen; ziehend befestigen, im Frühneuhochdeutschen zusammengefallen mit dem Veranlassungswort mittelhochdeutsch spennen = (an)spannen, ursprünglich = ziehen, sich ausdehnen; vgl. Gespenst“.
  2. Ganzer Abschnitt des Artikles: Deutsche Reiterliche Vereinigung (Hrsg.): Richtlinien für Reiten und Fahren. Bd. 5: Fahren. 4. Auflage. FN-Verlag, Warendorf 1991, ISBN 3-88542-177-1.
  3. Die Wägen und Fahrwerke Der Griechen Und Römer Und Anderer Alten Völker Band 1, Johann Christian Ginzrot, Stuttgart, 1817, Kapitel IV „Von dem Joche“, Seite 46 ff und Kapitel V „Von den verschiedenen Arten der Bespannung“, Seite 50 ff.
  4. So z. B. Verordnung des Ministeriums des Innern … betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen (Automobilen, Motorzügen und Motorrädern). RGBl. Nr. 81/1910 (Eintrag ris.bka).