Standort (Bundeswehr)

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Ein Standort der Bundeswehr ist eine politische Gemeinde, in der mindestens ein aktiver Truppenteil oder eine aktive militärische Dienststelle der Bundeswehr stationiert ist.[1] Allgemein wird von Garnison gesprochen. Die Liste der Bundeswehrstandorte in Deutschland gibt einen entsprechenden Überblick.

Standortbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein Standortbereich besteht aus einem oder mehrere Standorten, welche eine oder mehrere militärische Liegenschaften (Kasernen, Übungs-, Schieß-, Flugplätze etc.) umfassen.[1]

Aufgaben im Standortbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu den Aufgaben im Standortbereich gehören:[1]

  • Regelung der Nutzung der Standortanlagen, ggf. in Abstimmung mit dem Bundeswehr-Dienstleistungszentrum
  • Koordinierung von Wach- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Erstellung des Wach- und Sicherheitsplans
  • Bestellung der Kasernenkommandanten
  • Aufrechterhaltung der soldatischen Ordnung
  • Organisation und Überwachung des Arrestvollzugs
  • Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Übungsbestimmungen im Inland
  • Koordinierung der Alarmierung
  • Koordination von Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirksamkeit (z. B. Veranstaltungen zum Volkstrauertag, öffentliches Gelöbnis, Sammlungen für die Kriegsgräberfürsorge)
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden (z. B. Polizei, Kommunalverwaltung)
  • Wahrnehmung protokollarischer Verpflichtungen und Repräsentation
  • Annahme, Prüfung und ggf. Weiterleitung von Anträgen auf Hilfeleistungen der Bundeswehr an das Landeskommando (LKdo)
  • Unterstützung im Rahmen der Hilfeleistungen der Bundeswehr auf Weisung des LKdo
  • Unterstützung mit sofortiger Hilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen
  • Herstellen und Halten der Verbindung zu zivilen Behörden auf kommunaler Ebene unterhalb der Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Kreisverbindungskommandos

Die Aufgaben werden vom Standortältesten, dessen Unterstützungspersonal oder gesondert dazu angewiesenen Angehörigen der Bundeswehr ausgeführt.

Standortältester[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Standortälteste (StOÄ; bis 1972 Standortkommandant) ist eine Dienststellung in der Bundeswehr zur Regelung der territorialen Aufgaben der Bundeswehr im Auftrag und Sinne des Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) innerhalb des Standortbereiches. Da Standortbereiche mehrere politische Gemeinden umfassen können, kann ein Standortältester für mehrere Gemeinden zuständig sein.[2]

Der Standortälteste wird vom Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Abstimmung mit den truppendienstlichen Vorgesetzten auf Vorschlag des Kommandeurs des zuständigen Landeskommandos (LKdo) bestellt. Im Allgemeinen wird dies der dienstgradhöchste/dienstälteste Offizier der im Standortbereich gelegenen aktiven Truppenteile und militärischen Dienststellen sein.[3] Zu seiner Unterstützung setzt der Standortälteste Kasernenkommandanten in den sich im Standortbereich befindlichen militärischen Liegenschaften ein.

Standortanlagen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben Kasernen finden sich im Standort häufig Standortanlagen, die vorrangig von der dort stationierten Truppe genutzt wird. Dazu zählen Standortübungsplätze, Standortschießanlagen und Standortmunitionsniederlagen.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d ZDv 40/1 – Aufgaben im Standortbereich. In: Bundeswehr. Bundesarchiv, 2011, abgerufen am 5. Mai 2020.
  2. beispielsweise bilden Koblenz und Lahnstein einen Standortbereich, Standortältester Koblenz/Lahnstein
  3. Zentralregelung A1-250/0-1 "Aufgaben im Standortbereich"