Militärgrenze
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Die Militärgrenze (veraltete Schreibweise Militär-Gränze, lateinisch confinium militare, serbokroatisch Војна крајина Vojna Krajina) war die Bezeichnung für das vom 16. bis zum 19. Jahrhundert militärisch organisierte Grenzgebiet des Habsburgerreiches zum Osmanischen Reich in Südosteuropa. Zur Zeit ihrer größten Ausdehnung im Jahre 1850 umfasste die Militärgrenze ein Gebiet von 50.000 Quadratkilometern und erstreckte sich zuletzt über eine Länge von 1850 km.
Sie bestand aus den vier Generalaten der Kroatischen (1538–1878), Slawonischen (1702–1878) sowie Banater (1742–1872) und Siebenbürger Grenze (1764–1851) mit den dazugehörigen Grenzregimentern. Diese Regimenter wurden 1769 mit Nummern versehen und galten als reguläre Infanterie. Grenz-Infanterie und -Kavallerie kämpften daher auch außerhalb der Militärgrenze, etwa im Siebenjährigen Krieg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Errichtung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit dem Vormarsch der Osmanen in Südosteuropa im 14. und 15. Jahrhundert sah sich das Königreich Ungarn zu einer militärischen Reorganisation seines Staatsgebietes gezwungen, welche insbesondere die Grenzgebiete umfasste. Schon früher hatte das Banat als Grenzgebiet eine besondere Stellung in der ungarischen Verwaltung. 1435 ließ König Sigismund das sogenannte Tabor, ein militärisches Verteidigungssystem, in Kroatien, Slawonien und Usora anlegen. 1463 gründete König Matthias Corvinus die Banovina von Jajce und Srebrenica, sowie 1469 die militärische Einheit von Senj. Ebenfalls eine wichtige Rolle im Abwehrkampf gegen die Osmanen hatten die Grenzmarken im heutigen Banat. So kam es, dass eigentlich das gesamte ungarische Grenzgebiet zum Osmanischen Reich sich im militärischen Ausnahmezustand befand, bewacht von regulären Truppen und irregulären Einheiten.
Diese Maßnahmen wurden getroffen, um die Verteidigung des Reiches zu verbessern, brachten jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Nach der verlorenen Schlacht auf dem Krbava-Feld im Jahr 1493 war der kroatische Adel nicht mehr in der Lage, ohne militärischen Beistand der ungarischen und österreichischen Truppen den osmanischen Vormarsch zu stoppen. Im 16. Jahrhundert stand das politisch in Personalunion zum Königreich Ungarn gehörende Kroatien an vorderster Front zum Osmanischen Reich. Die Osmanen verwüsteten und eroberten in mehreren Feldzügen große Teile Kroatiens und Ungarns, bei denen der König Ludwig von Ungarn in der Schlacht bei Mohács (1526) gegen die Osmanen fiel und das vereinigte Heer von Ungarn und Kroaten aufgerieben wurde.
Im Kampf um die ungarische Krone zwischen Ferdinand I. und Johann Zápolya 1526 wählten Teile des ungarischen Adels und der kroatische Sabor Ferdinand I. zum König von Ungarn. Als Gegenleistung versprach Ferdinand militärische und finanzielle Unterstützung gegen die Osmanen; so etwa dem kroatischen Sabor, dass er ihnen 200 Kavalleristen sowie 200 Infanteristen schicken und weitere 800 Kavalleristen bezahlen würde, die unter dem Kommando der Kroaten stehen würden. Wenig später gründeten die Habsburger die militärische Einheit in Bihać. Kurzfristig betrachtet waren diese Maßnahmen jedoch wenig effektiv, da die osmanischen Truppen im Jahr 1529 die Verteidigungslinien durchbrachen, Buda eroberten und Wien belagern konnten.
1553 wurde das Grenzland unter dem Kommandeur Ivan Lenković erstmals reformiert. Das Grenzgebiet wurde geteilt in die Kroatische Grenze (Krabatische Gränitz) und die obere Slawonische Grenze (Windische, Oberslawonische Gränitz).
Entlang der Grenze mit dem Osmanischen Reich wurden an der Linie Senj-Otočac-Slunj-Glina-Hrastovica-Sisak-Ivanić-Grad-Križevci-Đurđevac mehrere kleinere Festungsanlagen gebaut. In Ogulin, Hrastovica, Žumberak, Koprivnica und Križevci entstanden größere Festungen. In den kleineren Festungen befanden sich deutsche und kroatische Infanteristen. In den größeren Festungen befanden sich schwere deutsche und leichte kroatische Kavallerie. In das Grenzland wurden gezielt serbische und walachische Wehrbauern angesiedelt, die hauptsächlich aus Geflüchteten bestand.
Diese Maßnahme war für Ferdinand in mehrfacher Hinsicht von Nutzen, da sie ihm einerseits die Macht über diese Flüchtlinge sicherte, die er als Grenzverteidiger einsetzte, andererseits konnte Ferdinand seine Machtposition außerhalb der Einflusssphäre des kroatischen Adels stärken. Die Flüchtlinge unterstanden nicht dem lokalen Adel, sondern direkt den österreichischen Militärbehörden,[1] obwohl das wichtigste Amt des Generals meist in der Hand des kroatischen Hochadels, der Familien Frankopan, Zrinski und Erdődy lag.
Für den Grenzausbau war jedoch der seit 1540 von Ferdinand eingesetzte erste Grenzobrist Hans Ungnad verantwortlich. In seiner Stellung war er der oberste Befehlshaber der Grenze in Kroatien, Slawonien und der Meergrenze und für den Einsatz der Truppen, deren Aufteilung an der Grenze, den Zustand der Wehrbauten und Verteidigungsanlagen sowie die Bestückung der Waffenkammern zuständig. Von Senj aus befehligte er die regulären Truppen, die Miliz sowie die Militärkolonisten, die sich in kürzester Zeit einen sehr guten Ruf erwarben. Die gesamte Grenzregion wurde aus dem kroatischen Machtgefüge herausgelöst und unter habsburgisches Kommando gestellt.[2]
Zeughäuser entstanden in Graz (Landeszeughaus) und Ljubljana. Da Innerösterreich und die kroatischen Stände die Kosten der Verteidigung allein nicht zu tragen vermochten, kam ihnen das Reich mit umfangreichen Zahlungen zu Hilfe, der sogenannten Reichstürkenhilfe.[3]
Die Erhaltungskosten der Grenzfestungen überstiegen in den siebziger Jahren des 16. Jahrhunderts bereits 1 Million Gulden pro Jahr.[4]
Türkenkriege
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Während der Türkenkriege wurden zeitweilig große Teile Kroatiens von den Osmanen und deren Hilfsvölkern erobert. Während der innerösterreichischen Versammlung in Bruck an der Mur im Jahr 1578 wurde beschlossen, dass alle Länder an den Militärausgaben und der Entwicklung einer militärischen Strategie zur Verteidigung des Habsburger-Reiches teilhaben müssten. Die Adeligen der Steiermark finanzierten die slawonische Militärgrenze, während Oberösterreich, Niederösterreich, Krain, Kärnten und Salzburg für die Kroatische Militärgrenze aufkommen mussten. Am Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Kroatische Krajina in Generalat Karlstadt[5] umbenannt, und um 1630 wurde die Slawonische Krajina zum Generalat Varaždin.
Während des 16. und 17. Jahrhunderts wurde das militärische Oberkommando dem kroatischen Ban und dem Sabor entzogen und stattdessen dem Oberkommando Erzherzog Karls und dem Kriegsrat in Graz übergeben. Trotz der finanziellen Unterstützung des innerösterreichischen Adels war die Finanzierung der Militärgrenze wenig effektiv. Die Militärführung in Graz traf die Entscheidung, andere Lösungen als den bisherigen Einsatz von Söldnern zu testen. 1630 beschloss der Kaiserrat, Land und bestimmte Privilegien für Siedler im Grenzgebiet zu gewähren. Ebenso wurde die lokale Bevölkerung durch die Gewährung von Privilegien zum Bleiben angeregt. Im November 1630 verkündete der Kaiser das sogenannte Statuta Wallachorum, das den Status der Siedler aus dem Osmanischen Reich (Serben, Kroaten, Walachen) festlegte. Der Walachen-Status wurde dabei an die Verwaltung des Osmanischen Reiches angelehnt, in der es freie, d. h. Grundherren nicht verpflichtete, christliche Bauern gab; diese wurden als Walachen bezeichnet, im Gegensatz zu den abgabepflichtigen Reâyâ.
Nach dem Frieden von Karlowitz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das 17. Jahrhundert war an der Militärgrenze relativ friedlich. Nach der Schlacht am Kahlenberg im Jahr 1683 ebbten die Türkenkriege ab und ein Großteil Kroatiens war befreit. Verlauf und Lage der Militärgrenze wurde dem wechselhaften Kriegsglück nach dem jeweiligen Grenzverlauf angepasst. So wurden Teile des Banats und die strategisch wichtige Stadt Belgrad wiederholt erobert und von den Osmanen wieder rückerobert.
Nach 1741 wurde die 1702 gebildete Theiß-Maroscher Militärgrenze (Potiska i Pomoriska vojna granica) aufgelöst bzw. verlegt und ab 1764 die Grenzbezirke entlang der Donau ausgebaut. Die österreichische Militärgrenze wurde damit von der kroatischen Küste über das Banat bis nach Siebenbürgen erweitert.[6]
Zwischen 1851 und 1881 wurde die Militärgrenze aufgelöst und den zivilen Behörden Ungarns bzw. des zum Königreich Ungarn gehörenden autonomen Königreiches Kroatien-Slawoniens unterstellt.
Als Militäreinrichtung hatte sich die Grenze schon mangels fortbestehender osmanischer Bedrohung überlebt, aber ihre spurlose Überführung in ungarische bzw. kroatisch-slawonische Strukturen entzog Wien ein weiteres Mal die bis dahin bestehenden Zugriffsrechte. Das zur westlichen, österreichischen Reichshälfte gehörende Königreich Dalmatien hatte in den Augen der Zentralregierung angesichts der langen Küste einen beachtlichen strategischen Wert.[7]
Bevölkerung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ethnien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Bevölkerung der Militärgrenze setzte sich größtenteils aus Serben, Kroaten, Rumänen und anderen orthodoxen Christen zusammen. Einen anderen Teil der Bevölkerung stellten Deutsche und Ungarn, darüber hinaus Walachen, Bulgaren, Morlaken, Albaner, Mazedonier, Bosnische Serben, Serbische Montenegriner und Slowenen.
In der Militärgrenze siedelten in erster Linie Serben und Kroaten. Sie waren von Abgaben befreit, lebten im Verband der Großfamilie und leisteten Wach- und Kriegsdienste. Die Ansiedlung deutschsprachiger und anderer römisch-katholischer, später auch evangelischer Siedler erfolgte im Bereich des Deutsch-Banater Grenzregiments mit Stabsort Pantschewo/Pančevo.[8]
Konfessionen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zählungen aus dem 18. und 19. Jahrhundert brachten folgende Ergebnisse:
Gemäß der Zählung von 1790 bestand die Bevölkerung der damaligen Militärgrenze aus 51,7 % orthodoxen Christen, 45,2 % Katholiken und 3,1 % Calvinisten sowie 42,4 % Serben, 35,5 % Kroaten, 9,7 % Rumänen, 7,5 % Ungarn und 4,8 % Deutschen.
Gemäß der Zählung vom 31. Oktober 1857 lebten in der kroatischen und slawonischen Militärgrenze 675.817 Menschen, wovon 58,8 % Katholiken, 40,3 % orthodoxe Christen, 0,8 % evangelische Christen waren. Spätere Zählungen der Bevölkerung gaben ein ähnliches Bild.
In den Gebieten um
- Otočac, Ogulin, Križevci, Đurđevac, Slavonski Brod und Gradiška bildeten Katholiken die Mehrheit,
- in Petrovaradin und der Lika die orthodoxen Christen.
- In Slunj lebten etwa gleich viele Katholiken wie Orthodoxe.
Gemäß der derzeit überwiegend herrschenden Meinung der internationalen Geschichtswissenschaft fand die Bildung der Nationen in den südslawischen Staaten größtenteils nach der konfessionellen Zugehörigkeit statt. Die Sprachen und nationalen Bräuche spielten erst später in der Phase der ethnisch-konfessionellen Differenzierung eine bedeutendere Rolle. Aus diesem Grund traten die serbische und kroatische Nation auf dem Gebiet der kroatischen und slawonischen Militärgrenze erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf.
Besonderheiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Ausgleich für die Wehrpflicht gab es für die Grenzer die Privilegien der Steuer- sowie der Religionsfreiheit. Die Zivilbehörden waren an Weisungen des Militärkommandanten gebunden, der direkt dem Herrscher unterstellt war. Die allgemeine Schulpflicht gab es hier erst ab 1826, nachdem sie in Zivilkroatien bereits 1774 durch Maria Theresia eingeführt worden war.
Struktur und Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Grenzgebiet war in unterschiedliche Lehen aufgeteilt, für Infanterie, für Soldaten, für Offiziere. Die Grenzlehen wurden zur freien Nutzung verliehen. Bei Alarm hatten sich die Männer ab 17 Jahren in den Alarmstationen einzufinden. Die einzelnen Lehen durften weder geteilt noch vergrößert werden. Kriegsuntauglichen wurden keine Lehen vererbt oder geschenkt. Das Einkommen aus der freien Nutzung der Lehen nahm die Stelle des Wehrsoldes ein.
Unter Maria Theresia erlangte die Militärgrenze eine perfekte Organisation. Die Grenzer wurden in Regimentern zusammengefasst. Ein Regiment umfasste ein genau abgestecktes Gebiet. Die Grenzer waren Bauernsoldaten. Ein Drittel der Wehrbauern versah 135 Diensttage gegen Sold auf Wache oder in Manövern, die Restzeit stand zur Bestellung der Felder frei. Zwei Drittel waren in Friedenszeiten ganz frei für die Feldarbeit. Jedes Grenzhaus genoss Steuerermäßigung. Bei Alarm und in Kriegszeiten fanden sich sämtliche Waffenträger ab 17 Jahren binnen weniger Stunden in den Alarmstationen ein.
Die Offiziere der Militärgrenze waren nicht nur Befehlshaber, sondern auch Verwaltungsbeamte. Die Befehls- und Verwaltungssprache war Deutsch. Das Schulwesen umfasste jeden Ort der Militärgrenze. Jedes Grenzerkind lernte neben seiner Muttersprache auch Deutsch. Die Zahl der Magyaren und Szekler, Kroaten und Serben sowie die der Rumänen, die in den Grenzregimentern dienten, war erheblich.
Verwaltung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Militärgrenze verwaltete sich selbst und hatte eine eigene Gerichtsbarkeit. Sie unterstand zuerst den habsburgischen innerösterreichischen Zentralbehörden in Graz, ab 1705 dem Hofkriegsrat in Wien. Ab 1849 war die in vier Generalate unterteilte Grenze ein eigenes Kronland, sie wurde allerdings bis 1881 schrittweise aufgelöst.[9] An anderer Stelle wurde die Militärgrenze nicht ausdrücklich als Kronland bezeichnet, sondern als ein Gebiet „ausgestattet mit Souveränitätsrechten, wie sie nur einem politisch selbstständigen Territorialbereich eigen sind“. Die von der Türkenbedrohung nach Südungarn eingewanderten und nach der Wiedereroberung Belgrads 1690 dorthin geflüchteten Serben erhielten nach der Niederschlagung der Ungarischen Revolution 1848 ihr eigenes Kronland Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat, das diesen Status bis 1860 behielt.[10]
Militärische Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu Zeiten ihrer größten Ausdehnung von 1764 bis 1851 war die Grenze mit bis zu 17 Regimentern (bestehend aus je vier Bataillonen) mit etwa 17.000 Mann ständig besetzt. Jedoch wird die Rolle der Grenzbesatzung und der Wehrbauern aus dem Gebiet der Militärgrenze bei größeren Schlachten, in denen die Osmanen aufgehalten, zurückgeschlagen oder zurückgedrängt wurden, von international relevanten Historikern in ihrer Bedeutung als wenig oder kaum bedeutsam gewertet. Die Militärgrenze diente eher als eine Region lokaler Abrechnungen mit dem Haidukentum ohne eine wirkliche Auswirkung auf das militärische Kräfteverhältnis in den christlich-türkischen Kriegen.
Größte Bedeutung hatte die Militärgrenze als kostengünstiges Reservoir von Soldaten, die vorwiegend im Dienst der Habsburger auf anderen europäischen Schlachtfeldern als der Verteidigung des Reiches vor den Osmanen dienten.
- Während des Dreißigjährigen Krieges waren die Kroatischen Reiter berühmt-berüchtigte Söldner der kaiserlichen Truppen auf zahlreichen europäischen Schlachtfeldern.[11]
- Die militärische Macht und somit die vom Osmanischen Reich ausgehende Gefahr endete bereits nach den großen Schlachten Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts. Hierbei hatten die Truppen aus der Militärgrenze nur eine geringe militärische Bedeutung, eine Einschätzung, die nicht durchgängig geteilt wird.[12]
- Die Hauptlast und Hauptverdienste bei der Verteidigung Österreich-Ungarns trugen die gut ausgerüsteten kaiserlichen Heere. Diese setzten sich vorwiegend aus Söldnern aus vielen Teilen Europas und somit völlig unterschiedlicher ethnischer Herkunft zusammen.
Neben einer militärischen war es auch eine gesundheitspolitische Grenze: In regelmäßigen Abständen gab es Quarantänestationen, vor allem zum Schutz gegen die Ausbreitung der Pest.
Kroatische Grenze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die kroatische Militärgrenze (kroatisch Hrvatska Vojna krajina) wurde während der Personalunion Kroatiens mit dem Königreich Ungarn nach ursprünglicher Initiative von Ferdinand I. 1538 gebildet.
Sie bestand aus dem Varaždiner Grenzland (Bilogora und Podravina), dem Grenzland von Karlovac (Lika und Kordun) und dem Zagreber Grenzland (Banija/Banovina).
Die kroatische Militärgrenze existierte in unterschiedlichen Formen bis 1878 bzw. 1882, als das Gebiet in das Königreich Kroatien und Slawonien eingegliedert wurde.
Geografie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dieser Teil der Militärgrenze umfasste die historischen Regionen der Lika, Kordun und Banija (Banovina) und grenzte am Adriatischen Meer an die Republik Venedig im Süden, Habsburger Kroatien im Westen, und das Osmanische Reich im Osten.
Es grenzte an die Slawonische Militärgrenze nahe der Mündung der Una in die Save. Wie der Rest der Militärgrenze existierte es bis in das späte 19. Jahrhundert als politische Einheit.
Grenzinfanterie-Regimenter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Karlstädter Grenzland (Karlovac)
- Warasdiner Grenzland (Varaždin)
- Banaler Grenzland (Banska krajina) (Banovina)
Slawonische Grenze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die slawonische Militärgrenze (kroatisch Slavonska Vojna krajina) wurde 1702 auf den Gebieten, welche die Habsburger von den Osmanen zurückerobert hatten, einschließlich des Südens Slawoniens und Syrmiens errichtet. Es befand sich größtenteils im Osten Kroatiens und teilweise in der Vojvodina. Sie existierte in unterschiedlichen Formen bis 1878 bzw. 1882, als das Gebiet in das Königreich Kroatien und Slawonien eingegliedert wurde.
Geografie und Bevölkerung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1849 grenzte dieser Teil der Militärgrenze an das Fürstentum Serbien und das Osmanische Bosnien im Süden, die Banater Militärgrenze im Osten, Slawonien und die Vojvodina im Norden sowie die Kroatische Militärgrenze und Zivil Kroatien im Westen.
Zu den bedeutendsten Orten in der Slawonischen Militärgrenze zählten Vinkovci, Nova Gradiška, Slavonski Brod, Petrovaradin, Sremski Karlovci, Stara Pazova, Zemun und Sremska Mitrovica.
Bei der Volkszählung von 1820 lebten in der Slawonischen Militärgrenze insgesamt 117.933 Katholiken und 117.274 Orthodoxe Christen.
Grenzinfanterie-Regimenter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Slawonische Grenze war in das Regiment Gradiška, Brod, und Petrovaradin unterteilt. Der Verwaltungssitz des Broder Regiments befand sich in Vinkovci.
- VII. Broder Regiment (Slavonski Brod) (1769: No. 66)
- VIII. Gradiskaner Regiment (Nova Gradiška) (No. 67)
- IX. Peterwardeiner Regiment (Petrovaradin) (No. 68)
Banater Grenze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Banater Militärgrenze (kroat. und serb. Banatska vojna krajina) existierte von 1764 bis 1872 in der Region Banat (heute in Rumänien) und der Vojvodina (heute in Serbien).
Geografie und Bevölkerung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Banater Militärgrenze war ein Gebiet, das von Serben (illyrische Bevölkerung oder auch Raizen genannt), Deutschen und Rumänen (Walachen) bewohnt wurde. Zur Banater Militärgrenze gehörte auch der südöstliche Teil der Batschka.
Das Militärgrenzgebiet grenzte im Süden an das Osmanische Reich (ab 1833 an das Fürstentum Serbien), im Norden an das Temescher Banat (von 1849 bis 1860 an die Woiwodschaft Serbien und Temeser Banat, ab 1860 an die Komitate Torontál und Temes), im Nordosten an die Siebenbürger Militärgrenze, an das Großfürstentum Siebenbürgen (Komitat Hunyad) und an die Komitate Krassó und Szöreny, im Südosten an das Fürstentum Walachei (ab 1859 Fürstentum Rumänien) und im Westen an die Slawonische Militärgrenze.
Zu den bedeutendsten Orten der Banater Militärgrenze gehörten Pančevo, Bela Crkva, Titel, Žabalj, Alibunar, Kovin, Caransebeș.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gebiet der Militärgrenze wurde in den wallachischen, illyrischen und in den deutschen Regimentsbezirk eingeteilt, die jeweils ein Grenz-Infanterie-Regiment der kaiserlich-königlichen Armee stellten (Deutsch-Banater Grenzregiment Nr. 12, Romanen-Banater Grenzregiment Nr. 13, Serbisch-Banater Grenzregiment Nr. 14).
Bereits im Mai 1764 begann auf kaiserliche Weisung die Werbung in den Invalidenhäusern von Wien, Pest, Prag und Pettau. Parallel dazu verfasste die Ansiedlungskommission unter dem Grafen Villars einen Bericht über die zu besiedelnden Orte. Der in Vorschlag gebrachte Bezirk lag im äußersten Südwesten des Banats an der Donau und an der Temesch. Zunächst sollten für sie keine neuen Siedlungen neben oder an Stelle der bestehenden serbischen Orte errichtet werden. Dazu musste der größte Teil der ansässigen Serben ins Innere des Landes umgesiedelt werden, denn eines der wichtigsten Ziele der Errichter der Banater Militärgrenze war, die Grenzorte mit katholischen Veteranen zu besiedeln. Obwohl die Landesadministration Einspruch erhob, setzte sich der Hofkriegsrat durch, und die Serben wurden umgesiedelt, teils ins Innere des Distriktes Pantschowa, teils in die Gebiete der Militärgrenze, die dem Walachisch-Illyrischen Regiment vorbehalten waren. Einer der Hauptgründe für die Transferierung der Serben waren neben den sicherheitspolitischen auch fiskalische Überlegungen. Denn so war die Ansiedlungskommission in der Lage, ohne umfangreiche Vorbereitungen und erhebliche Vorleistungen die Veteranen in den bestehenden Orten anzusiedeln.[13]
Jedem Kolonisten wurden eigene Häuser und Wirtschaften zugeteilt. Allerdings waren dies keine unentgeltlichen Zuteilungen, sondern sie erfolgten im Rahmen des gleichen Antizipationssystemes wie im kameralen Banat. Die Grundstücke, die die Ansiedler erhielten, wurden ihnen als Militärgrenzlehen zugeteilt. Bis zur Beendigung der Ansiedlung erhielten die Invaliden und Heeresentlassenen an der Militärgrenze ihren Sold wie bisher. Den Hausbau besorgten sie selbst, wurden dafür aber zusätzlich entlohnt. Die Baumaterialien wurden den Ansiedlern unentgeltlich zugewiesen, ebenso wie die erste Aussaat und ausgediente Kavalleriepferde für die Landwirtschaft. Erst 1769 wurden die Ansiedler im Deutsch-Banater Militärgrenzbezirk zum regulären Kordondienst herangezogen. Trotz umfangreicher Planungen durch den Hofkriegsrat wurden bis 1770 keine Orte im Ansiedlungsbezirk grundlegend verändert oder neu gebaut. Diese Aufgaben blieben der spättheresianischen und josefinischen Siedlungsperiode vorbehalten. Insgesamt wurden zwischen 1765 und 1770 innerhalb der ersten Periode der Errichtung der Banater Militärgrenze zwölf Orte mit deutschen Veteranen, Invaliden und Heeresentlassenen besetzt.[13]
Die Banater Militärgrenze wurde 1871/72 aufgelöst. Die Regimenter wurden im November 1872 aufgelöst und ihre Regimentsbezirke den Ergänzungsbezirken der Infanterieregimenter Nr. 29 (Bezirkskommando in Groß-Betschkerek), Nr. 61 (Bezirkskommando in Temesvár) und Nr. 43 (Bezirkskommando in Karansebesch) zugeteilt.[14]
Grenzinfanterie-Regimenter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- XII. Deutsch-Banater Regiment (1769: No. 71)
- XIII. Walachisch-Illyrisches Regiment (No. 72)
Siebenbürger Grenze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Siebenbürger Militärgrenze bestand aus der Szekler (1764) und Walachischen (1766) Grenze und ging bereits 1851 im Großfürstentum Siebenbürgen auf.
Grenzinfanterie-Regimenter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- XIV. Erstes Szekler Regiment (No. 73)
- XV. Zweites Szekler Regiment (No. 74)
- XVI. Erstes Walachisches Regiment (No. 75)
- XVII. Zweites Walachisches Regiment (No. 76)
Zudem existierte das Tschaikisten-Bataillon (Titler Grenzbataillon).
Kavallerie-Regimenter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für die Militärgrenze wurden spezielle Kavallerie-Regimenter der kaiserlich-habsburgischen Armee errichtet, die nicht den Namen eines Regimentsinhabers (soweit ein solcher vorhanden war), sondern eine regionale Bezeichnung führten:
- Banal-Husaren-Regiment
- Banater Grenz-Husaren-Division
- Carlstädter Grenz-Husaren-Regiment
- Kroatisch-Slawonisches Grenz-Husaren-Regiment
- Slawonisches Grenz-Husaren-Regiment
- Syrmisches Grenz-Husaren-Regiment
- Warasdiner Grenz-Husaren-Regiment
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kroatische Militärgrenze
- Slawonische Militärgrenze
- Abschnitt „Grenzinfanterie“ in der Liste der Infanterieregimenter der kaiserlich-habsburgischen Armee der Frühen Neuzeit
- Serben in Kroatien bzw. Krajina-Serben
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jelena Ilić Mandić: Banatska vojna krajina (1764–1800). Istorijski institut Beograd, Posebna izdanja knjiga 74, Belgrad 2020.
- Karl Kaser: Militärgrenze. In: Konrad Clewing, Holm Sundhaussen (Hrsg.): Lexikon zur Geschichte Südosteuropas. Böhlau, Wien u. a. 2016, ISBN 978-3-205-78667-2, S. 601–603.
- Norbert Hierl-Deronco: Von Urstein nach Urstein, Gedanken über den salzburgischen Rupertiritter Franz Joseph Dücker Freiherrn von Haslau auf Urstein und Winkl und die Österreichische Militärgrenze. Hierl-Deronco, Krailling 2006, ISBN 3-929884-10-0.
- Drago Roksandić: Etnos, konfesija, tolerancija. SKD Prosvjeta, Zagreb 2004.
- Potiska i pomoriška vojna granica (1702–1751). Muzej Vojvodine, Novi Sad 2003.
- Franz Marschang: Das Banat und die Banater Deutschen im Wandel der Zeit. Heinz W. Holler, Karlsruhe 2002, ISBN 3-929431-15-7.
- Alexander Buczynski: Gradovi Vojne krajine 1–2. HIP, Zagreb 1997.
- Milan Kruhek: Krajiške utvrde Hrvatskog kraljevstva. HIP, Zagreb 1995.
- Drago Roksandić: Vojna Hrvatska (1809–1813). Teile 1 und 2. ŠK, Zagreb 1988.
- Dragutin Pavličević (Hrsg.): Vojna krajina: povijesni pregled-historiografija-rasprave. SN Liber, Zagreb 1984.
- Walter Berger: Baut dem Reich einen Wall. Das Buch vom Entstehen der Militärgrenze wider die Türken. Stocker, Graz 1979, ISBN 3-7020-0342-8.
- Jakob Amstadt: Die k.k. Militaergrenze 1522–1881 (mit einer Gesamtbibliographie). Dissertation. Würzburg 1969.
- Vojin S. Dabić: Wanderungen der Serben nach Kroatien und Slawonien vom Anfang des XVI bis Ende des XVII Jahrhunderts. In: Историјски часопис. Nr. 38 (1991), 1992, S. 43–76 (google.com).
- Mirko Valentić: Vojna krajina i pitanje njezina sjedinjenja s Hrvatskom 1849–1881. CHP, Zagreb 1981.
- Heeresgeschichtliches Museum (Hrsg.): Die k. k. Militärgrenze (Beiträge zu ihrer Geschichte). Österreichischer Bundesverlag, Wien 1973, ISBN 3-215-73302-1. (Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums. 6).
- Gunther E. Rothenberg: Die österreichische Militärgrenze in Kroatien 1522–1881. Herold, Wien 1970.
- Nikolaus von Preradovich: Des Kaisers Grenzer. 300 Jahre Türkenabwehr. Molden, Wien, München, Zürich 1970.
- Hans Bleckwenn: Die Regimenter der Kaiserin: Gedanken zur Albertina-Handschrift 1762 des Heeresgeschichtlichen Museums Wien. In: Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien. Band 3: Maria Theresia – Beiträge zur Geschichte des Heerwesens ihrer Zeit. Graz, Wien, Köln 1967, S. 25–53.
- Milan Turković: Antemurale Christianitatis: Die ehemalige kroatisch-slavonische Militärgrenze. 2. Auflage. Selbstverlag, Sušak 1937.
- Franz Vaníček: Specialgeschichte der Militärgrenze. Aus Originalquellen und Quellenwerken geschöpft. Kaiserliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1875. 4 Bände. (Digitalisate: Band 1, Band 2 Band 3, Band 4)
- Zoltän A. Fallenbüchl: Beamtentum an der Grenze Verwaltung und Beamtentum um die Wende des XVII. zum XVIII. Jahrhundert in Westungarn. In: Burgenländische Heimatblätter. 54. Jahrgang, Heft Nr. 1. Eisenstadt 1992, S. 1–17 (zobodat.at [PDF]).
- Stefan Buchegger: Die sozio-ökonomischen Aspekte der habsburgischen Militärgrenze. Wien 2012 (univie.ac.at).
Historische Monographien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ignaz de Luca: Von der Milizgrenze. In: Geographisches Handbuch von dem Oestreichischen Staate. 4. Band: Ungern, Illyrien, und Siebenbürgen. Verlag J. V. Degen, Wien 1791, S. 459–479 (Google eBook).
- Friedrich Wilhelm von Taube: Historische und geographische Beschreibung des Königreiches Slavonien und des Herzogthumes Syrmien. Band 1, Leipzig 1777 (Google Buch); Band 2, 1777 (Google Buch); Band 3, 1778 (Google Buch).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur zum Thema Militärgrenze im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Eintrag zu Militärgrenze im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
- Vojna krajina. In: Hrvatska enciklopedija. Leksikografski zavod Miroslav Krleža, abgerufen am 26. April 2020 (kroatisch).
- Helmut Flacker: Die Militärgrenze – Ein Habsburgischer „Limes“.
- Monika Ferrier, Helmut Flacker, Robert Goetz, Dave Dreyer: Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven) Donauschwaben in the Military Border Region. (
- Ivan Crkvenčić: The Posavina Border Region of Croatia and Bosnia-Herzegovina: Development up to 1918 (with special reference to change in ethnic composition). Social Research – Journal for General Social Issues (1–2/2004).
- Die Militärgrenze birda.de
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Buchegger: S. 18
- ↑ Buchegger: S. 19
- ↑ Konrad Clewing, Oliver Jens Schmitt: Geschichte Südosteuropas. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2012, S. 302
- ↑ István Fazekas: Ungarns König Ferdinand I. im Ausstellungskatalog: Kaiser Ferdinand I. 1503 - 1564 - Das Werden der Habsburgermonarchie. Hg. Wilfried Seipel, KHM 15. April - 31. August 2003. Copyrights: 2003 Wien und 2003 SKIRA editore, Milano, Seite 123.
- ↑ Anton Friedrich Büsching: Große Erdbeschreibung, Bd. 6: Das Königreich Ungarn mit den einverleibten Ländern und das Großfürstenthum Siebenbürgen. Troppau 1785, S. 350.
Siegfried Becher: Statistische Übersicht der Bevölkerung der österreichischen Monarchie nach den Ergebnissen der Jahre 1834 bis 1840. Cotta, Stuttgart 1841, S. 121. - ↑ Felix Milleker: Kurze Geschichte der Banater Militärgrenze 1764-1872. Banater Bücherei, Bd. 58, Wrschatz 1937; Engel (Hrsg.): Kulturraum Banat. Deutsche Kultur in einer europäischen Vielvölkerregion. Das Banat. Ein europäischer Kulturraum – Deutsche Kultur im Kontext einer Vielvölkerregion. Interdisziplinäres Symposion, Temeswar/Timişoara, 23.–25. September 2004. Klartext Verlag, Essen 2007, ISBN 3-89861-722-X, S. 16.
- ↑ Konrad Clewing, Oliver Jens Schmitt: Geschichte Südosteuropas. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2012, S. 465
- ↑ Thomas Casagrande: Die volksdeutsche SS-Division "Prinz Eugen". Die Banater Schwaben und die nationalsozialistischen Kriegsverbrechen. Campus Verlag, Frankfurt/Main 2003, ISBN 3-593-37234-7, S. 368, hier S. 147, Anm. 8. (Vgl. Wehler 1980, S. 12 und 106, Anm. 9 und Senz 1987, S. 90f); Erik Roth: Die planmäßig angelegten Siedlungen im Deutsch-Banater Militärgrenzbezirk 1765–1821. Buchreihe der Südostdeutschen Historischen Kommission, Bd. 33, München 1988.
- ↑ Edgar Hösch: Geschichte der Balkanländer. Von der Frühzeit bis zur Gegenwart, C.H. Beck, München 2008, ISBN 3-406-57299-5, S. 91.
- ↑ Heeresgeschichtliches Museum (Hrsg.), Franz Kaindl, Johann Christoph Allmayer-Beck: Die k.k. Militärgrenze, Österreichischer Bundesverlag, Wien, 1973, ISBN 3-215-73302-1, S. 327; vgl. auch Johann Heinrich Schwicker: Geschichte der österreichischen Militärgrenze, Teschen, Wien, 1883, S. 343–346.
- ↑ von Preradović: Ein Beitrag zur Geschichte der Errichtung bezw. Ausrüstung der Kursächsischen Leibkompagnie zu Ross „Kroaten“ (1660–1680). In: Verein für historische Waffenkunde (Hrsg.): Zeitschrift für historische Waffenkunde. Band 3. Dresden 1905, S. 358 (archive.org).
- ↑ Bleckwenn spricht von einer „unerschöpflichen Leistung der Militärgrenze“. Er erklärt den schlechten Ruf der Grenzer mit dem Versuch der „mißgünstigen Linie“ (regulären Truppen) diese als „leichte Truppen“ abzuqualifizieren. Vgl. Hans Bleckwenn: Der Kaiserin Hayduken, Husaren und Grenzer – Bild und Wesen 1740–1769. In: Joachim Niemeyer (Hrsg.): Hans Bleckwenn: Zum Militärwesen des Ancien Régime: Drei Grundlegende Aufsätze. Neudruck zu Ehren des Verfassers anläßlich seines 75. Geburtstags am 15.12.1987. Biblio, Osnabrück 1987, S. 23–42, hier: 34 ff.
- ↑ a b Swantje Volkmann: Die Architektur des 18. Jahrhunderts im Temescher Banat. Dissertation, Heidelberg 2001 (PDF 32 MB); Erik Roth: Die planmäßig angelegten Siedlungen im südwestlichen Banat. In: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege, H. 1–2/1987, S. 8–18 (PDF 10,5 MB); Erik Roth: "… und überhaupt durch diesen Bau, Ordnung einzuführen". Planung der Lebens- und Siedlungsform in der südwestlichen Banater Militärgrenze. In: Danubia Carpathica. Jahrbuch für Geschichte und Kultur in den deutschen Siedlungsgebieten Südosteuropas. Bd. 3/4 (50/51) 2009/2010, S. 45–76 (PDF 17,1 MB)
- ↑ Franz Vaníček: Specialgeschichte der Militärgrenze. Band 2. Verlag der k.u.k. Hof-u. Staatsdruckerei, Wien 1875, S. 183; Militärwissenschaftliches Institut des Heeresgeschichtlichen Museums Wien (Hrsg.): Die k.k. Militärgrenze. Schriften des Heeresgeschichtlichen Museums, Band 6. Österreichischer Bundesverlag, Wien 1973, ISBN 3-215-73302-1, S. 26.