Sankt Oswald ob Eibiswald
Van Wikipedia, de gratis encyclopedie
Sankt Oswald ob Eibiswald ist ein Ort in der Weststeiermark. Er war bis Ende 2014 eine Gemeinde mit 562 Einwohnern (Stand 2014) im Bezirk Deutschlandsberg in der Steiermark. Im Rahmen der steiermärkischen Gemeindestrukturreform wurde St. Oswald ob Eibiswald 2015 mit den Gemeinden Aibl, Eibiswald, Großradl, Pitschgau und Soboth zur Gemeinde Eibiswald zusammengeschlossen.[1] Grundlage dafür ist das Steiermärkische Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG.[2] Eine Beschwerde, die von der Gemeinde gegen die Zusammenlegung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht wurde, war nicht erfolgreich.[3]
Geographie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sankt Oswald ob Eibiswald liegt in der südlichen Weststeiermark und besteht aus vier Katastralgemeinden. Das Gebiet wird vom Krumbach (zur Feistritz und zur Drau) und dem Haderniggbach (zur Saggau und zur Mur) entwässert.
Gemeindegliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit 1.386 ha bildet die KG Krumbach im Nordosten die größte Einheit. Im Nordosten schließt sich die KG St. Oswald ob Eibiswald mit 526 ha an, im Südosten liegt die KG Mitterstraßen mit 330 ha. Die kleinste KG liegt mit Rothwein im Süden. Sie ist nur 85 ha groß.
Nachbarorte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wielfresen | Wernersdorf | |
Soboth | ||
Aibl |
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erstmals wurde Sankt Oswald 6. November 1399 urkundlich erwähnt. In der überlieferten Urkunde, die heute nur noch in einer Abschrift aus dem 16. Jahrhundert erhalten ist, verlieh Graf Hermann von Cilli dem Peter Methnitzer unter anderem auch zwei Huben und einen Wald bei St. Oswald ob Eibiswald („Item zwo hueben vnnd ainen waldt bey Sandt Oswaldt inn der Saka gelegen“).
Während des nationalsozialistischen Juliputsches im Jahr 1934 wurde der Gendarmerieposten von Nationalsozialisten, die unter Führung des Sohnes des Bürgermeisters standen, besetzt, die Waffen entwendet und die beiden am Posten anwesenden Gendarmen unter Bewachung gestellt. Nach diesem Coup fuhr ein Teil der NS-Aufrührer nach Eibiswald, während die übrigen bei den Bauern der Umgebung weitere Waffen beschafften. Nach dem Zusammenbruch des Putsches wurden im Ort sieben Personen wegen Beteiligung am Juliputsch verhaftet, der Rest, darunter auch der Sohn des Bürgermeisters, flüchteten über Jugoslawien nach Deutschland.[4]
Der frühere Name der Gemeinde, „Sankt Oswald“, wurde mit 1. Juni 1951 in St. Oswald ob Eibiswald geändert.[5] Die Namensänderung der Ortschaft „Buchenberg“ ebenfalls in St. Oswald ob Eibiswald trat am 1. Jänner 1973 in Kraft.[6]
Bevölkerung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bevölkerungsstruktur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Gemeinde hatte laut Volkszählung 2001 641 Einwohner. 95,9 % der Bevölkerung besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft. Zur römisch-katholischen Kirche bekennen sich 91,6 % der Einwohner, 4,2 % sind ohne religiöses Bekenntnis.
Bevölkerungsentwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Gegensatz zum Trend innerhalb des Bezirkes Deutschlandsbergs war die Bevölkerungstendenz in Sankt Oswald zuletzt stark negativ. Kam es zwischen 1900 und den 1950er Jahren noch zu einem Bevölkerungszuwachs von rund 25 % so sank die Bürgerzahl in der Folge kontinuierlich. Heute leben in Sankt Oswald um rund 35 % weniger Menschen als noch 1951.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch: Liste der denkmalgeschützten Objekte in Eibiswald
- Pfarrkirche Sankt Oswald ob Eibiswald: Der einheitliche barocke Kirchenbau wurde von 1723 bis 1728 erbaut. Das Presbyterium wurde 1764 fertiggestellt.
- Kriegerdenkmal: Das 1923 errichtete Denkmal an die gefallenen Soldaten zeigt in der Gestalt eines Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg einen Unteroffizier der Alpenjäger aus St. Oswald ob Eibiswald: Herrn Johann Kriebernegg, vlg. Schmuckpeter. Das Denkmal wurde 2013 renoviert.[7]
- St. Oswald liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 3 „Soboth-Radlpass“. Dieses Gebiet ist von Wiesen und Wäldern in einer großräumigen Waldlandschaft, von Grünlandnutzung und kleinräumigen Streuobstwiesen geprägt. Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des landschaftlichen Charakters, der natürlichen und naturnahen Landschaftselemente sowie der Bewahrung der Landschaft als Erholungsraum für die Allgemeinheit. Geschützt sind beispielsweise die großen zusammenhängenden unverbauten Flächen wie naturnahe Waldflächen, die strukturierte Kulturlandschaft mit ihren Kleinbiotopen wie Gebüschen und Baumgruppen, die Feldrain- und Waldrandgesellschaften, die naturnahen strukturreichen Kleingewässer wie Quellen, Bäche etc., die Lebensräume für die im Schutzgebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und die naturnahen Bachabschnitte.[8]
Wirtschaft und Infrastruktur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut Arbeitsstättenzählung 2001 gab es in St. Oswald 32 Arbeitsstätten mit 80 Beschäftigten sowie 168 Auspendler und 47 Einpendler. Wichtigste Branchen waren dabei die Sachgütererzeugung und das Beherbergungs- u. Gaststättenwesen. Es gibt 51 land- und forstwirtschaftliche Betriebe (davon 22 im Haupterwerb), die zusammen 4.902 ha bewirtschaften (1999).
Die Verkehrserschließung erfolgt über die Südsteirische Grenz Straße (B 69).
Politik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemeinderat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Gemeinderat von Sankt Oswald war stark von der SPÖ dominiert. Bereits bei den Gemeinderatswahlen 2000 verfügte die Partei mit 53,56 % über die absolute Stimmen- und Mandatsmehrheit. 2005 konnte die SPÖ noch zulegen, und gewann mit 62,16 % ein zusätzliches Mandat, das durch das nicht Antreten der FPÖ frei geworden war. Die ÖVP erreichte 2005 37,84 % und konnte somit ihren Stimmanteil um 4,51 % ausbauen.
- Das Gebiet von St. Oswald in der Josephinischen Landesaufnahme um das Jahr 1790
- Neunzig Jahre später, 1877/78, prägen Bergbau und Eisenwerke das Bild der Landkarte
Wappen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Wappen wurde der früheren Gemeinde Sankt Oswald ob Eibiswald mit Wirkung vom 11. Mai 1987 von der Steiermärkischen Landesregierung verliehen und am 1. Juni 1987 überreicht. Es zeigt einen goldenen Deckelpokal in gotischer Form auf blauem Grund.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Katrin Knaß: Bleiben oder Gehen. Dorfentwicklung am Beispiel von St. Oswald ob Eibiswald. Dipl.-Arb. Graz 2004.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Statistische Daten zur früheren Gemeinde (auf der verlinkten Seite die einzelnen Zeilen anklicken)
- Gemeinde-Homepage
- verwaltung.steiermark.at ( vom 14. August 2011 im Internet Archive)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Steiermärkische Gemeindestrukturreform.
- ↑ § 3 Abs. 2 Z 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG). Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 2. April 2014. Nr. 31, Jahrgang 2014. ZDB-ID 705127-x. S. 2.
- ↑ Erkenntnis des VfGH vom 24. November 2014, G 90/2014, G 103/2014, G 115/2014.
- ↑ Siehe dazu die ausführliche Abhandlung von Gerald M. Wolf: „Jetzt sind wir die Herren …“ Die NSDAP im Bezirk Deutschlandsberg und der Juli-Putsch 1934 (= Grazer zeitgeschichtliche Studien, Band 3) StudienVerlag, Innsbruck-Wien-Bozen 2008, Seiten 177 und 186, ISBN 978-3-7065-4006-3.
- ↑ Kundmachung vom 16. Mai 1951, Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 28. Dezember 1959, 13. Stück, Nr. 37. S. 114.
- ↑ Kundmachung vom 29. November 1972, Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 30. Dezember 1969, 21. Stück, Nr. 139. S. 134.
- ↑ Kriegerdenkmal St. Oswald ob Eibiswald in neuem Glanz. In: Wochenzeitung Weststeirische Rundschau. 29. November 2013. 86. Jahrgang Nr. 48. ZDB-ID 2303595-X. S. 12.
- ↑ Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über die Erklärung von Gebieten der Soboth und des Radlpasses zum Landschaftsschutzgebiet Nr. 3. Steiermärkisches Landesgesetzblatt vom 27. Jänner 2014. Nr. 10. ZDB-ID 705127-x. S. 1–2. Diese Verordnung ersetzte die Verordnung über die Erklärung von Gebieten der Soboth und des Radlpasses zum Landschaftsschutzgebiet, LGBl. Nr. 38/1981, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 64/1981.