Neustädter Kreis (Ansbach-Bayreuth)

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Ansbach-Bayreuth (nach territorialer Neuorganisation) im Jahr 1805

Der Neustädter Kreis war unter preußischer Verwaltung einer von sechs Landkreisen im Fürstentum Bayreuth mit Sitz in Neustadt an der Aisch.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Neustädter Kreis bestand von 1797 bis 1806. Er wurde aus der Landeshauptmannschaft Neustadt an der Aisch und dem Oberamt Hoheneck gebildet, zuzüglich der Rittergüter Buchklingen, Burghausen, Herrnneuses, Illesheim, Neudorf, Neuenbürg, Rockenbach, Trautskirchen, Ullstadt und der Herrschaften Brunn, Sugenheim und Wilhermsdorf. Die Kreisbehörde hatte die Bezeichnung Kreisdirektorium. Justiz und Verwaltung wurden getrennt. An Unterbehörden gab es die Justizämter Dachsbach, Külsheim und Markt Erlbach (für Neuhof und Emskirchen) und die Kammerämter Emskirchen, Ipsheim, Neuhof und Neustadt. Die Stadt Neustadt unterstand der Kriegs- und Domainenkammer Bayreuth unmittelbar. 1803 wurde das bambergische Centamt Herzogenaurach dem Neustädter Kreis einverleibt, das dann von dem neu geschaffenen Justiz- und Kammeramt Herzogenaurach verwaltet wurde. Am 2. November 1806 trat die französische Militärregierung im Fürstentum Bayreuth an die Stelle des besiegten Preußen. Am 14. März 1808 wurden diese Ämter an den Erlanger Kreis abgegeben. Gleichzeitig wurde der Iphöfer Kreis, gebildet aus den würzburgischen Ämtern Iphofen, Markt Bibart und dem bambergischen Amt Oberscheinfeld, in den Neustädter Kreis eingegliedert. Mit dem 1810 geschlossenen Pariser Vertrag wurde das Fürstentum Bayreuth – und damit auch der Neustädter Kreis – an das Königreich Bayern verkauft.[1] Die preußischen Verwaltungsstrukturen wurden aufgehoben. An ihre Stelle traten die neu geschaffenen Landgerichte Cadolzburg, Nürnberg, Schwabach und das Herrschaftsgericht Wilhermsdorf, die sowohl für die Verwaltung als auch Justiz zuständig waren.

Orte des Neustädter Kreises[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Justizamt Markt Erlbach und Kammeramt Emskirchen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk des Justizamtes Markt Erlbach und Kammeramtes Emskirchen war weitestgehend deckungsgleich mit dem ehemaligen Fraischvogteiamt Emskirchen-Hagenbüchach. 1801 waren 62 Orte inbegriffen:[2]

Justizamt Külsheim und Kammeramt Ipsheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk des Justizamtes Külsheim und Kammeramtes Ipsheim war weitestgehend deckungsgleich mit dem ehemaligen Oberamt Hoheneck. 1801 waren 66 Orte inbegriffen:[3]

Justizamt Markt Erlbach und Kammeramt Neuhof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk des Justizamtes Markt Erlbach und Kammeramtes Neuhof war weitestgehend deckungsgleich mit dem ehemaligen Oberamt Neuhof. 1801 waren 63 Orte inbegriffen:[4]

Justizamt Dachsbach und Kammeramt Neustadt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Bezirk des Justizamtes Dachsbach und Kammeramtes Neustadt umfasste die ehemaligen Ämter Neustadt und Dachsbach. 1801 waren 114 Orte inbegriffen:[5]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. H. H. Hofmann: Neustadt-Windsheim, S. 147ff.
  2. Addreßhandbuch, S. 280.
  3. Addreßhandbuch, S. 278 f.
  4. Addreßhandbuch, S. 281f.
  5. Addreßhandbuch, S. 276f.