Reisezeit (Technik)

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Als Reisezeit wird bei technischen Anlagen die Zeitspanne zwischen geplanten Stillständen bezeichnet.[1]

Definitionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Reisezeit bzw. Bruttoreisezeit wird die Zeit zwischen dem Beginn des Anfahrens und dem Ende des Abfahrens einer Anlage definiert.[2] Abweichend davon ist die Nettoreisezeit die Zeit, in der Kontrollwerte eingehalten werden, da Anfahr- oder Abfahrvorgänge zu deren Verletzung führen können.[3] Daraus ergibt sich die Nettobetriebszeit, welche die Summe aller Nettoreisezeiten ist.[3]

In bestimmten Fällen gilt die Reisezeit als nicht unterbrochen, wenn ein vereinbarter kurzzeitiger Stillstand eintritt.[4]

Abgrenzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der lediglich im Arbeitsstudium und in der Technik verwendete Begriff der Reisezeit darf nicht verwechselt werden mit der Reisezeit im Tourismus und anderen Fachgebieten. Hier spielen die Merkmale der Reise und der Zeitfaktor die wesentliche Rolle.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. DIN EN 45510-7-1:2000-02 Leitfaden für die Beschaffung von Ausrüstungen für Kraftwerke; Teil 7-1: Rohrleitungen und Armaturen; Hochdruckrohrleitungen; Deutsche Fassung EN 45510-7-1:1999. Beuth Verlag, Berlin, S. 4.
  2. VDI 3459-1:2017-11 Terminologie in der Energie- und Abfallwirtschaft; Grundlagen. Beuth Verlag, Berlin, S. 43.
  3. a b VDI 3459-1:2017-11 Terminologie in der Energie- und Abfallwirtschaft; Grundlagen. Beuth Verlag, Berlin, S. 42.
  4. VDI 3930:1998-05 Abgaskühlung und -erwärmung. Beuth Verlag, Berlin, S. 53.